Hinterlassen

[1197] Hinterlássen, verb. irreg. S. Lassen. Es ist, 1) ein Neutrum, wo es doch nur bey den Jägern üblich ist, wo der Hirsch hinterlässet, wenn er im Treten die Vorderfüße mit den hintern nicht erreichen kann. Siehe das vorige. 2) Ein Activum, zurück lassen, von Dingen, welche man nicht mitnehmen kann, oder will. Seinem Freunde ein Andenken hinterlassen, vor seiner Abreise. Es ist ein Mann von Felix hinterlassen gefangen, Apostelg. 25, 14. Einen Befehl hinterlassen, ihn vor seiner Abreise geben; im gemeinen Leben auch verlassen. Er hat es so hinterlassen, vor seiner Abreise, vor seinem Weggange

so verordnet. In engerer Bedeutung, bey seinem Tode auf der Welt lassen; im gemeinen Leben gleichfalls verlassen. Viel Vermögen hinterlassen. Er hat seinen Kindern nichts hinterlassen.


Er hinterließ der Folgezeit

Zwar Muster, aber nicht Gesetze,

Haged.


Die Hinterlassenen, welche ein Verstorbener auf der Welt zurück lässet, besonders dessen nächste Verwandte; die Hinterbliebenen. Im Schwabensp. hinder in lauzzen. Im Oberdeutschen wird es in noch mehrern Fällen für zurück lassen gebraucht, wovon die im Hochdeutschen noch üblichen nur einige Überbleibsel zu seyn scheinen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1197.
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