Hinterstellig

[1199] * Hinterstêllig, adj. et adv. welches aber nur im Oberdeutschen üblich ist. 1) Für hinterlistig, nachstellend; in welchem Verstande es Frischlin nach dem Frisch gebraucht. 2) Rückstellig, rückständig, noch ausstehend. Hinterstellige Gelder, Schulden u.s.f. ausstehende, wofür in andern Gegenden auch hinterständig üblich ist. 3) Übrig, rückständig. Die hinterstellige Zeit, 1 Petr. 4, 2. 4) Rückgängig. Etwas hinterstellig machen, es hintertreiben.


Denn, ach, Combabens Stand macht alles hinterstellig,

Wiel.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1199.
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