[1206] Hirschgerêcht, adj. et adv. welches nur im Jagdwesen üblich ist. Ein hirschgerechter Jäger, welcher die Art und Weise, wie ein Hirsch zu jagen ist, mit allen dahin gehörigen Umständen, hinlänglich verstehet; im Gegensatze der gemeinen Jäger, Feldjäger,[1206] Flug- oder Federschützen, Hühner- oder Wachtelfänger, Windhetzer u.s.f.