Hochehrwürdig

[1224] Hochehrwürdig, adj. welches nur in den Titeln geistlicher Personen vom zweyten Range gebraucht wird, wo es im Abstracto Ew. Hochehrwürden lautet. Man gibt ihn in der evangelischen Kirche den Inspectoren, gemeinen Pröpsten, und allen Stadtpredigern. S. Hochwohlehrwürdig, Hochwürdig und Wohlehrwürdig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1224.
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