[1231]Der Hochzeitvater, des -s, plur. die -väter, der Vater, welcher seinem Kinde oder einer andern Person die Hochzeit ausrichtet, am Tage der Hochzeit; so wie eine solche Person weiblichen Geschlechtes die Hochzeitmutter genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1231.