[1236] Das Hofamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein jedes Amt am Hofe eines großen Herren; zum Unterschiede von einem Civil-Amte, Kriegesamte u.s.f. 2) In engerer und vorzüglicher Bedeutung werden die Ämter des Kämmerers, Marschalles, Truchsessen und Schenken, mit welchen gewisse Personen von Fürsten, Stiftern u.s.f. beliehen werden, Hofämter, und so fern sie erblich sind, Erbhofämter, und diejenigen, welche sie bekleiden, Hofbeamten, Erbhofbeamten genannt.