Hofdienst, der

[1237] Der Hofdienst, des -es, plur. die -e. 1) Überhaupt, ein jeder Dienst, welchen man bey Hofe oder einem Hofe leistet. Ingleichen, ein Dienst, d.i. eine Bedienung, an dem Hofe eines regierenden Herren. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, Dienste, welche Unterthanen dem Hofe, d.i. dem Grundherren eines Dorfes leisten; Frohndienste. Figürlich ein Dienst, welchen man einem andern umsonst leistet. Siehe Hof 2. 2) (b).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1237.
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