[1243] Der Hofhund, des -es, plur. die -e. 1) Ein Hund, welcher einem fürstlichen Hofe gehöret, besonders ein Jagdhund dieser Art. 2) Ein zu einem adeligen Hofe oder Herrenhofe gehöriger Hund. 3) Ein Hund, welcher zur Bewachung eines Viehes bestimmt ist, im Gegensatze eines Haushundes; bey den Schwäbischen Dichtern und im Schwabenspiegel Hovewart.