Hofküche, die

[1244] Die Hōfkǘche, plur. die -n, eine zum Behufe eines fürstlichen Hofes bestimmte, an dem Hoflager befindliche Küche. Ingleichen die sämmtlichen zu derselben gehörigen Personen, welche letztern auch das Hofküchenamt genannt werden, und von dem Hofmarschallsamte abhängig sind. Der Hofküchenmeister ist nebst dem Hofküchenschreiber gemeiniglich der erste Vorgesetzte desselben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1244-1245.
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