[1244] Die Hofkanzelley, plur. die -en, an verschiedenen Höfen, eine unmittelbar unter dem Landesherren stehende Kanzelley in inländischen Angelegenheiten; zum Unterschiede von einer Staatskanzelley, Kriegskanzelley, Landschaftskanzelley u.s.f. So befinden sich zu Wien eine kaiserlich-königlich Böhmische und Österreichische Hofkanzelley, eine königlich Ungarische Hofkanzelley, eine Siebenbürgische Hofkanzelley, eine Hof- und Staatskanzelley der auswärtigen Italiänischen und Niederländischen Geschäfte, in welchen insgesammt der Hofkanzler präsidiret, und deren jede mit verschiedenen Hofräthen, Hof-Secretarien, Hof-Concipisten u.s.f. besetzt ist.