[1245] Das Hoflager, des -s, plur. die -läger. 1) Das Lager, d.i. der Aufenthalt eines regierenden Herren und seiner Hofleute an einem Orte. Sein Hoflager in einer Stadt halten. 2) Der Ort, wo sich ein solcher Herr mit seinen Hofbedienten aufhält, es sey für beständig, die Residenz, oder nur auf eine kurze Zeit.