Hofstaat, der

[1250] Der Hofstaat, des -es, plur. die -e. 1) Der Staat, d.i. die Pracht eines fürstlichen Hofes. 2) Die zur Bedienung eines Hofes gehörigen Personen, mit Einschluß der ganzen Hofhaltung. Einen prächtigen Hofstaat haben. Der ganze Hofstaat ist aufgebrochen. S. Staat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1250.
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