[1263] Der Holde, des -n, plur. die -n, Fämin. die Holdinn, plur. die -en, das Hauptwort von dem vorigen Beyworte, welches im Hochdeutschen veraltet ist, und nur noch zuweilen in der dichterischen Schreibart vorkommt. 1) In der ersten Bedeutung des Wortes hold, ein Freund, eine Freundinn; in welcher Bedeutung es in den Schriften der vorigen Jahrhunderte nicht selten ist.
Das min Holde
Lange bi mir muge sin,
Heinr. von Frauenberg,
mein Freund, mein Geliebter.
O lerne meine Holdinn seyn!
sagt Hagedorn zur Doris. S. Unholde. 2) In dessen zweyten Bedeutung, ein Unterthan, eine Person, welche wegen ihrer Grundstücke einem andern zu gewissen Pflichten, besonders aber zur Treue und zum Gehorsame verpflichtet ist; eine noch im Österreichischen völlig gangbare Bedeutung, wo die Unterthanen geringern Standes in Absicht auf den Grund- und Gerichtsherren Holden genannt werden. Grundholden, welche wegen ihrer Grundstücke dem Grundherren verpflichtet sind. Zehentholden, zehentpflichtige Unterthanen. Schon bey den Longobarden waren Aldii und Haltii eine Art freygelassener, aber doch zur Frohne verpflichteter Leibeigenen. Mit dem harten t ist es noch in Ehehalten üblich, das Gesinde zu bezeichnen, S. dieses Wort; daher es noch dahin stehet, ob es nicht, wenigstens in dieser Bedeutung, zunächst zu dem Zeitworte halten gehöret.