[1270] Der Holzêrbe, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, der eigenthümliche Besitzer eines Holzes oder Gehölzes, oder eines Theiles desselben. Daher die Holzerbschaft, plur. die -en, derjenige Theil eines Gehölzes, welchen man eigenthümlich besitzet. S. das Erbe.