[1273] Die Holzmark, plur. die -en, eine Mark, d.i. ein in seine Gränzen eingeschlossener Bezirk eines Holzes oder Waldes; besonders so fern das Eigenthum darüber einer Person oder einer Gemeinheit zustehet, dergleichen Holzmarken von bald größerm bald geringern Umfange es in den waldigen Gegenden Deutschlandes mehrere gibt, welche oft verschiedene Dorfschaften und Flecken unter sich begreifen, und einen Waldbothen, d.i. Befehlshaber in Wald- und Forstsachen über sich haben; eine Holzerbschaft, Waldmarkung, zu Kron-Weißenburg eine Mundart. Die Einwohner eines solchen Bezirkes werden Holzmärker oder nur Märker schlechthin, in Westphalen aber Erbexen genannt. S. Gereut.