Hurkind, das

[1333] Das Hurkind, des -es, plur. die -er, in der harten Sprechart. 1) Im engsten Verstande, ein von einer öffentlichen Hure erzeugtes Kind, oder ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater die Mutter nicht mit Gewißheit anzugeben vermag. 2) In weiterer Bedeutung, ein uneheliches, außer der Ehe erzeugtes Kind; in der Deutschen Bibel Hurenkind, mit anständigern Ausdrücken, ein Beykind, Kebskind, Fallkind, Jungfernkind, wenn die Mutter vorher nicht verheirathet gewesen, im Alt-Fries. Hornink, Hörning; ehedem ein Liebkind, oder Liebeskind, ein Stichling. S. auch Bastard, Bankart und Mantelkind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1333.
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