[1357]1. Ihr. 1) Die dritte Endung des einfachen persönlichen Fürwortes weiblichen Geschlechtes, sie. Ich gab es ihr. Es gehöret ihr zu. Im Nieders. eer. S. Sie. 2) Die verkürzte zweyte Endung eben dieses Fürwortes, S. 1. Ihrer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1357.