[1360] Illuminiren, verb. reg. act. aus dem mittlern Latein. illuminare. 1) Farben auf eine Zeichnung oder auf einen Kupferstich tragen, die Theile derselben durch verschiedene Farben kenntlicher machen. Einen Riß, eine Lankarte illuminiren. 2) Erleuchten, doch nur so fern solches mit mehrern Lichtern oder Lampen geschiehet. Die Fenster eines Hauses, einen Garten illuminiren. Daher die Illumination, eine solche feyerliche Erleuchtung.