[1375] Die Indictiōn, plur. die -en, aus dem mittlern Lat. Indictio, in der Zeitrechnung, einen Zeitraum von funfzehen Jahren zu bezeichnen, doch nur so fern die Zahl der jedesmahligen Jahre dieses Zeitraumes ehedem der Jahrzahl von der Geburt Christi an beygefüget zu werden pflegte, wie in Notariats-Instrumenten noch jetzt geschiehet. S. des du Fresne Glossarium. Im Deutschen wird sie auch der Römer Zinszahl, ingleichen die Kaiserzahl genannt, weil die Gewohnheit nach Indictionen zu rechnen von einem allgemeinen Kopfgelde herrühret, welches den Römischen Kaisern ehedem alle funfzehen Jahre entrichtet werden mußte.