Inländer, der

[1379] Der Inländer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Inländerinn, eine Person, welche in einem Lande einheimisch ist, im demselben geboren ist, oder doch das Bürgerrecht daselbst besitzet, im Gegensatze eines Ausländers; im Oberd. ein Einländer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1379.
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