Innung, die

[1386] Die Innung, plur. die -en, eine durch obrigkeitliche Gewalt bestätigte Gesellschaft eines Gewerbes, und die zu einem Gewerbe Einer Art mit einander verbundenen Personen an einem Orte. In eine Innung treten. Die Kramerinnung. Die Innung der Schuster, Schneider, Tischler u.s.f. Vor die Innung gefordert werden, vor die versammelten Glieder einer solchen Gesellschaft. An andern Orten heißt eine solche Innung eine Zunft, eine Brüderschaft, eine Gilde, ein Gewerk, eine Zeche, in Niedersachsen ein Amt, eine Beliebung u.s.f. S. auch Zunft.

Es ist von dem alten Zeitworte innen, welches ehedem für einen, einigen, vereinigen gebraucht wurde; daher man für Innung auch Einung, Einigung findet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1386.
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