[1390] Interêssiren, verb. reg. act. welches aus dem Französischen interesser nur im gemeinen Leben üblich ist, jemandes Nutzen oder Vortheil betreffen, ingleichen auf dessen Empfindungen wirken. Das interessirt mich nicht, gehet mich nichts an, rühret mich nicht, daran ist mir nichts gelegen. Bey einer Sache interessirt seyn, Theil daran haben. In engerer Bedeutung ist interessirt in einem hohen Grade auf seinen Nutzen bedacht, eigennützig. Ein interessirter Mann. Ein interessirtes Betragen.