Inzicht, die

[1391] Die Inzicht, oder Inzucht, plur. die -en, ein noch in einigen Oberdeutschen Gegenden für Beschuldigung, Bezüchtigung, und in engerer Bedeutung für Injurie übliches Wort. Daher das Inzichtgericht an einigen Orten ein solches Gericht in Injurien-Sachen ist. Zu Nürnberg und an andern Orten hingegen ist das Inzichtgericht ein peinliches Gericht, wo der Beklagte seine Vertheidigung selbst führen kann, und welches auch das Purgations-Gericht genannt wird. Im Nieders. ist Intucht dasjenige, was durch Zeugnisse bewiesen soll. Siehe Zeichen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1391.
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