[1391] Die Inzicht, oder Inzucht, plur. die -en, ein noch in einigen Oberdeutschen Gegenden für Beschuldigung, Bezüchtigung, und in engerer Bedeutung für Injurie übliches Wort. Daher das Inzichtgericht an einigen Orten ein solches Gericht in Injurien-Sachen ist. Zu Nürnberg und an andern Orten hingegen ist das Inzichtgericht ein peinliches Gericht, wo der Beklagte seine Vertheidigung selbst führen kann, und welches auch das Purgations-Gericht genannt wird. Im Nieders. ist Intucht dasjenige, was durch Zeugnisse bewiesen soll. Siehe Zeichen.