[1398] Das Irrlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, die Anwartschaft auf eines unbestimmten Besitzers Lehen, auf ein Lehen, welches am ersten eröffnet werden wird; ein unbenanntes Expectanz-Lehen. Im Sachsenspiegel Errelehen, d.i. Eherlehen, das erste Lehen, welches dem Landesherren heim fällt, woraus aus Unkunde der Niedersächsischen Mundart die Hoch- und Oberdeutschen ein Irrlehen gemacht haben.