[1411] Jāgdbar, -er, -ste, adj. et adv. was gejaget werden kann, doch nur in engerer Bedeutung, was mit Nutzen, oder den Regeln der Jägerey zu Folge gejaget werden kann. In diesem Verstande ist ein jagdbarer Hirsch bey den Jägern, ein Hirsch, welcher wenigstens zehen Enden auf dem Kopfe hat, der sieben völlige Jahr alt ist, da er seine ordentliche Höhe und Gestalt hat.