Jagdfolge, die

[1412] Die Jāgdfolge, plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit, dem Grund- oder Landesherren bey einer Jagd zu folgen, d.i. ihm dabey Dienste zu leisten; ingleichen das Recht, diese Dienste von seinen Unterthanen zu fordern. 2) Das Recht, ein angeschossenes oder flüchtiges Wild in eines andern Gehäge aufzusuchen und sich zuzueignen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1412.
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