[1412] Die Jāgdfolge, plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit, dem Grund- oder Landesherren bey einer Jagd zu folgen, d.i. ihm dabey Dienste zu leisten; ingleichen das Recht, diese Dienste von seinen Unterthanen zu fordern. 2) Das Recht, ein angeschossenes oder flüchtiges Wild in eines andern Gehäge aufzusuchen und sich zuzueignen.