Jagdgerechtigkeit, die

[1412] Die Jāgdgerêchtigkeit, plur. inus. die Gerechtigkeit, oder das Recht, die Jagd an einem Orte ausüben zu dürfen; das Jagdrecht, an einigen Orten die Jagdbarkeit, zuweilen auch nur die Jagd schlechthin. S. Wildbann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1412.
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