[1421]Das Jahrgericht, des -es, plur. die -e, ein jährliches Gericht, welches des Jahres Ein Mahl gehalten wird. Besonders sind die Feld- und Rügegerichte in einigen Gegenden unter diesem Nahmen bekannt. S. Feldgericht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1421.