[1426] Das Jawort, des -es, plur. die -e, das Zwischenwort ja, als ein Wort, als ein Ausdruck betrachtet, doch nur so fern es eine Einwilligung in das Verlangen eines andern bedeutet. Am häufigsten gebraucht man es von der feyerlichen Einwilligung zur Ehe gegen den anwerbenden Theil, und da dieses von dem männlichen Geschlechte geschiehet, so ist es auch eigentlich das weibliche, welches das Jawort gibt. Das Jawort, sein Jawort von sich geben, sich erklären, daß man eine Person heirathen wolle. Er hat das Jawort von ihr schon erhalten. Um[1426] das Jawort anhalten. In weiterer aber ungewöhnlicher Bedeutung für Beystimmung kommt es bey dem Canitz vor:
Darum hätt ich diesen Klagen
Bald mein Jawort zugesellt,
Can.
Im Nieders. hat man auch das Neywort, das Neinwort, für eine abschlägige Antwort.