[1448] Der Junge, des -n, plur. die -n, das vorige Beywort als ein Hauptwort gebraucht, wo es wider die Art solcher Hauptwörter auch mit dem Artikel der Einheit, ein Junge, und nicht ein Junger lautet. 1. Überhaupt, eine junge Person männlichen Geschlechtes, welche das Jünglingsalter noch nicht erreicht hat, so wie Mädchen eine solche Person weiblichen Geschlechtes bezeichnet; wo es doch nur in der niedrigen und vertraulichen Sprechart üblich ist, und oft einen verächtlichen Nebenbegriff hat, daher in der anständigern Sprechart Knabe dafür gebraucht wird. Ein kleiner Junge, ein guter Junge, in der vertraulichen Sprechart, ein guter junger Mensch, wenn er gleich schon ein Jüngling oder Mann ist. Ein Bauerjunge, Hirtenjunge, Gänsejunge, Schuljunge u.s.f. wofür man in der anständigern Sprechart ein Bauerknabe, Hirtenknabe, Gänseknabe, Schulknabe sagt. 2. Besonders. 1) Ein Lehrling, bey den Handwerkern, Künstlern und Kaufleuten, wo sich denn dieses Wort nicht so wohl auf das Alter, als vielmehr auf die Lehrjahre beziehet, indem ein solcher Mensch im gemeinen Leben so lange ein Junge heißt, bis seine Lehrjahre vorüber sind, und er los gesprochen worden. In den anständigern Sprecharten ein Lehrling. Einen Jungen aufdingen, los sprechen u.s.f. Ein Schneiderjunge, Schusterjunge u.s.f. Einige Künstler und Handwerker pflegen ihre Lehrlinge in der anständigen Sprechart Bursche zu nennen. 2) Ein Knabe, so fern er zur Aufwartung bestimmt ist, und seiner Jugend wegen noch nicht ein Bedienter genannt werden kann; gleichfalls nur im gemeinen Leben und mit Verachtung. Einen Jungen annehmen. Sich einen Jungen halten.
Im Tatian ist Jungo ein Jüngling. Im Nieders. hat man auch das Diminut. Jünsken, Jüngelken, für Knäbchen.