[1451]Das Jungfernkind, des -es, plur. die -er, ein Kind, von welchem eine unverheirathete Weibesperson entbunden wird; in der härtern Sprechart ein Hurkind.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1451.