Justiz, die

[1456] Die Justīz, plur. inus. aus dem Lat. Justitia, so wohl die Handhabung des Rechtes, als auch die dazu verordneten Personen, ingleichen der Ort, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden. Daher die Justiz-Pflege, die Handhabung des Rechtes, die Rechtspflege, der Justiz-Rath, des -es, plur. die -Räthe, ein fürstlicher Rath, welcher für die Handhabung des Rechtes und der Gerechtigkeit sorget, welches in den meisten Provinzen eine Pflicht der Hofräthe ist. Zu Wien befindet sich eine kaiserlich- königliche oberste Justiz-Stelle, welche außer dem Präsidenten verschiedene Hofräthe als Beysitzer hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1456.
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