Käuflich

[1524] Käuflich, adv. vermittelst eines Kaufes, d.i. gegen ein von dem Verkäufer bewilligtes Geld. Eine Sache käuflich an sich bringen, sie kaufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1524.
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