[1689]Das Köhrgut, des -es, plur. die -güter, in einigen Niedersächsischen Gegenden, ein Gut, welches dem Köhrrechte in der zweyten Bedeutung oder der Kurmede unterworfen ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1689.