[1689] Das Köhrrêcht, des -es, plur. die -e, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort. 1) Das Recht zu wählen, das Wahlrecht, wo es auch Kührrecht lautet. 2) In engerer Bedeutung, in einigen Niedersächsischen Gegenden, das Recht des Grundherrn, nach dem Tode des Leibeigenen das beste Stück aus der Verlassenschaft zu sich zu nehmen. S. Kurmede.