Köpfen

[1713] Köpfen, verb. reg. welches auf doppelte Art gebraucht wird.

1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, Köpfe bekommen, wo es besonders von dem Kopfen gebraucht wird, wenn dessen Köpfe anfangen zu reifen.

2. Als ein Activum. 1) Der Koppe berauben, besonders in der Landwirthschaft, wo die Weiden geköpfet werden, wenn man ihnen die oben um den Stamm herum stehenden Zweige abhauet, welches an andern Orten koppen heißt. Im Tobaksbaue wird der Tobak geköpfet, wenn man den Herzpoll desselben ausbricht, damit sich der Saft allein in die Blätter verbreite. 2) Schröpfköpfe setzen, im gemeinen Leben, wo es in einigen Gegenden auch köpfeln lautet. Jemanden köpfen. 3) Des Kopfes mit dem Schwerte berauben, wo es im gemeinen Leben für das anständigere enthaupten üblich ist, aber nur von der gerichtlichen Hinrichtung mit dem Schwerte oder Beile gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1713.
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