[1724] 1. Körnen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches nur bey den Schlössern üblich ist, wo es so viel als vorzeichnen bedeutet, wenn dasselbe durch kleine Hiebe oder Einschnitte geschiehet, welche mit dem Körner gemacht werden. S. 1. Korn und Körner.
Adelung-1793: Körnen (2)