[1464] * Der Kai, des -es, plur. die -s, ein nur in den Niederdeutschen Seestädten übliches Wort, so wohl eine Küste überhaupt, als auch ein bekleidetes mit Mauerwerk eingefaßtes Ufer zu bezeichnen, einen gemauerten und oben gepflasterten Platz an dem Ufer; die Bühne. Französ. Quai, Holländ. Kaai. Auch ein kleiner Deich, welcher vor der beschädigten Stelle eines größern aufgeführet wird, heißt in den Niedersächsischen Marschländern ein Kai oder Kaje, ein Kaideich. In beyden Fällen vermuthlich auch von dem alten kau, einschließen. S. Kaue.