[1471]Der Kalkmesser, des -s, plur. ut nom. sing. der den zum Bauen bestimmten Kalk den Mäurern zumisset, und welches bey verschiedenen Bauämtern eine vereidigte Person ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1471.