[1476] Das Kamīngêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, im Oberdeutschen, diejenige Abgabe an die Obrigkeit, welche von den Hausbesitzern nach der Zahl der Kamine oder Feuermauern gegeben wird; das Herdgeld, die Herdsteuer, das Rauchfangsgeld.