Kammermeister, der

[1487] Der Kammermeister, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, der Vorgesetzte einer Finanz-Kammer, besonders in einem kleinen Staate. An andern Orten führet der Vorgesetzte der Rentkammer, welche der Kammer gemeiniglich untergeordnet ist, diesen Nahmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1487.
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