[1487]Der Kammerrath, des -es, plur. die -räthe, ein fürstlicher Rath, welcher bey einer Finanz-Kammer als Beysitzer angestellet ist, oder einer solchen Finanz-Kammer in ihren Angelegenheiten dienet. An einigen Orten werden sie Schatzräthe genannt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1487.