[1488]Die Kammertrauer, plur. die -n, an fürstlichen Höfen, eine geringere Art der Trauer, welche nur von der Herrschaft und ihren Kammerbedienten angeleget wird; zum Unterschiede von der Hof- und Landestrauer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1488.