[1488]Das Kammerweib, des -es, plur. die -er, an fürstlichen Höfen, ein Weib, oder eine weibliche Person, welche zu den geringern Verrichtungen in den herrschaftlichen Zimmern gebraucht wird. S. Kammermensch.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1488.