[1496] Die Kanzelleyschrift, plur. die -en. 1) S. Kanzelleybuchstab, wo der Plural nur von mehrern Arten üblich ist. 2) Auf Kanzelleyschrift sitzen, das Vorrecht haben, auf seinem Gute nur aus der Kanzelley eines obern Gerichtes Verboth und Geboth annehmen zu dürfen, ohne Plural; im Gegensatze des Sitzens auf Amtsschrift. S. Schriftsässig.