Kastenvogt, der

[1510] Der Kástenvōgt, des -es, plur. die -vögte, eine ehedem sehr übliche Benennung eines Vogtes, Advocati, oder Schutzherren eines Klosters oder Stiftes, weil seine vornehmste Obliegenheit darin bestand, den Kasten, d.i. die Einkünfte eines solchen[1510] Stiftes zu schützen und vertheidigen. Daher die Kastenvogtey, die Würde, die Gerechtsamen, das Gebieth eines Kastenvogtes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1510-1511.
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