[1510] Der Kástenvōgt, des -es, plur. die -vögte, eine ehedem sehr übliche Benennung eines Vogtes, Advocati, oder Schutzherren eines Klosters oder Stiftes, weil seine vornehmste Obliegenheit darin bestand, den Kasten, d.i. die Einkünfte eines solchen[1510] Stiftes zu schützen und vertheidigen. Daher die Kastenvogtey, die Würde, die Gerechtsamen, das Gebieth eines Kastenvogtes.