[1523]Das Kaufgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, wofür man eine Sache gekauft hat, oder kauft. Das Kaufgeld gerichtlich niederlegen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1523.