[1525]Das Kaufmannsgut, des -es, plur. die -güter. 1) Gut, welches einem Kaufmanne gehöret, so fern es zur Handlung bestimmt ist, Waaren der Kaufleute. 2) Das ist nicht Kaufmannsgut, dienet nicht zum Handel, ist keine gangbare Waare.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1525.