[1533] Kêhlen, verb. reg. act. 1) Mit Kehlen, d.i. Rinnen, versehen; ein vornehmlich bey den Tischlern und Zimmerleuten übliches Wort, wo eine Leiste gekehlet wird, wenn man ihr solche Verzierungen gibt. Daher die Kehlung. 2) Einen Fisch kehlen, ihm die Kehle ausschneiden; ihn auskehlen. So werden die Häringe gekehlet, ehe sie eingesalzen werden.