[1537] Keilen, verb. reg. act. et neutr. und zwar letzteres mit dem Hülfsworte haben. 1) Mit Keilen spalten, oder befestigen. Aus einander keilen, mit Keilen aus einander treiben. So auch in den Zusammensetzungen einkeilen, verkeilen u.s.f. 2) Die Gestalt eines Keiles bekommen; doch nur in auskeilen. 3) Schlagen, stoßen, im gemeinen Leben, S. Keil Anm.